Aus Galerie Schluh wird Schluh.art e.V.

Aus Galerie Schluh wird Schluh.art e.V.

von Markus Lippeck

Nach einer längeren Winterpause starten wir ab Ende Februar 2024 wieder mit Ausstellungen. 

Allerdings wird die Galerie mit einem etwas veränderten Hintergrund weitergeführt. 
Wir haben gesehen, dass es der wichtigste Impuls ist, in unserem Haus einen Ort der Begegnung und des Austausches zu schaffen. Zudem wollen wir den Umgang und die Organisation von Ausstellungen stärker aus der Künstlersicht verstehen und internationalen Kunst- und Kulturaustausch in der öffentlichen Wahrnehmung fördern

Auszug aus der Satzung:

Name und Sitz 

  1. Der am 1.04.2024 gegründete Verein führt den Namen Schluh.art 
  2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung führt der Verein den Zusatz „e.V.“ 
  1. Der Verein hat seinen Sitz in Worpswede. 
  2. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 

Zweck des Vereins

Der Kunstverein Schluh.art e.V. mit Sitz in Worpswede verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst, die bildende Kunst, vor allem die zeitgenössische Kunst bekanntzumachen und das Verständnis für die Arbeiten und Probleme der Künstlerinnen und Künstler in der Öffentlichkeit auf breiter Basis zu fördern. 

Weitere Bereiche sind die Kulturwissenschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Kunstpädagogik sowie die Übernahme, Pflege und Zugänglichkeit zu Künstlernachlässen. Der Verein will zudem auch zum Kunstsammeln anregen. 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Ausstellungen, andere Veranstaltungen und das Angebot von Jahresgaben. 

Ziel und Zweck nach § 52 AO werden unten im Einzelnen aufgelistet: 

Die Förderung von Wissenschaft und Forschung; (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) b.

Die Förderung von Kunst und Kultur; (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) 

Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) 

Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) 

Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) 

Zur Erfüllung dieses Zwecks stellt sich der Verein folgende Aufgaben: 

Durchführung von Kunstunterricht für Kinder und Erwachsene. 

Ausstellungen, andere Veranstaltungen und das Angebot von Jahresgaben. 

Durchführung von kulturellen Bildungsveranstaltungen, wie Lesungen, 

Aufführungen, Musikveranstaltungen und Workshops. 

Durchführung von Veranstaltungen, die der Weiterbildung dienen und so für das Verständnis von Kunst und Kultur werben und dadurch einen Beitrag zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung leisten. 

Verwaltung, Aufbereitung und Ausstellung von Künstlernachlässen. 

Durchführung von interkulturellen sowie internationalen Projekten und 

Begegnungen, die Partizipation und Integration fördern. 

Durchführung von Symposien, Konferenzen und Wettbewerben. 

Gemeinnützigkeit 

Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürften nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Der Verein erstrebt keine Gewinne. Sollten dennoch Gewinne erzielt werden, so dürfen sie nur für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Presseartikel aus Wümme-Zeitung vom 03. JULI 2023